§ 1 Geltung
Diese Bedingungen gelten für die stundenweise oder tageweise Vermietung des
Podcaststudios durch Fabian Tausch, Am Kellerberg 28, 90766 Fürth
(nachfolgend „Vermieter“) an den Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten
nur, wenn der Vermieter ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Mietgegenstand
Vermietet wird das Podcaststudio in der Saarbrücker Str. 36, 10405 Berlin, Erdgeschoss,
einschließlich der vorhandenen Ausstattung: drei Kamerapositionen (Sony FX3 mit
FE 24-70 mm F2.8 GM), drei Mikrofonplätze (Shure SM7dB an Galgenarmen), Funkstrecke
(RØDE Wireless GO II), Dauerlicht (Neewer MS60B), Teleprompter (Elgato Prompter)
sowie die Sitz-Set-ups nach Absprache.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Einzelgerät besteht nicht, sofern gleichwertiger
Ersatz gestellt wird.
§ 3 Anfrage, Angebot, Vertragsschluss
Die Anfrage über das Formular ist unverbindlich und kostenlos. Der Vermieter
antwortet in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem Angebot. Der Mietvertrag
kommt erst zustande, wenn der Mieter das Angebot in Textform annimmt und der Vermieter
den Termin bestätigt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht bis dahin nicht.
§ 4 Nutzungszeit
Gebucht wird als Halbtag oder Ganztag. Ein Halbtag umfasst vier Stunden, ein Ganztag
acht Stunden, jeweils einschließlich Auf- und Abbau des gewählten Set-ups. Die Nutzungszeit beginnt und endet zu den im
Angebot genannten Uhrzeiten.
Überschreitet der Mieter die Nutzungszeit, wird jede angefangene weitere Stunde
nach dem im Angebot genannten Stundensatz berechnet, sofern der Anschlusstermin es zulässt.
Mehrtägige Buchungen sind möglich und werden im Angebot als solche ausgewiesen.
Zwischen den gebuchten Tagen bleibt das gewählte Set-up aufgebaut, sofern kein anderer
Termin dazwischenliegt. Ist das nicht möglich, weist der Vermieter bereits im Angebot
darauf hin. Eine Lagerung von Gegenständen des Mieters über Nacht erfolgt auf dessen
eigenes Risiko; § 10 bleibt unberührt.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots. Die Website nennt keine Preise; der
Preis wird für jede Buchung einzeln vereinbart und im Angebot ausgewiesen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Angebot richtet
sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
Bei Erstbuchungen kann der Vermieter Vorkasse oder eine Anzahlung verlangen.
§ 6 Absage und Umbuchung
Der Mieter kann den Termin in Textform absagen. Es werden fällig:
- bis 14 Tage vor dem Termin: keine Kosten
- 13 bis 4 Tage vor dem Termin: 50 % des Mietpreises
- ab 3 Tage vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Eine einmalige Umbuchung auf einen anderen freien Termin ist bis 14 Tage vor dem
Termin kostenfrei möglich. Kann der Vermieter
den Termin anderweitig vergeben, entfällt die Ausfallpauschale.
Kann der Vermieter den Termin aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht bereitstellen,
erstattet er bereits gezahlte Beträge vollständig. Weitergehende Ansprüche bestehen nur
nach § 10.
§ 7 Pflichten des Mieters
- Das Studio ist pfleglich zu behandeln und im vorgefundenen Zustand zu hinterlassen.
- Im gesamten Studio gilt Rauch- und Dampfverbot. Offenes Feuer ist untersagt.
- Die im Angebot genannte Höchstzahl anwesender Personen darf nicht überschritten werden.
- Bauliche Veränderungen, das Umhängen von Leuchten und das Anbringen von Klebeband
an Wänden, Möbeln oder Regalen sind ohne Zustimmung untersagt.
- Der Mieter stellt sicher, dass alle von ihm mitgebrachten Personen diese Bedingungen einhalten.
- Schäden sind unverzüglich zu melden, auch wenn sie geringfügig erscheinen.
§ 8 Technik und Einweisung
Kameras, Licht und Ton sind eingerichtet. Ohne gebuchte technische Betreuung bedient
der Mieter die Technik eigenverantwortlich nach vorheriger Einweisung. Der Vermieter
kann die Bedienung einzelner Geräte sich selbst vorbehalten.
Eigene Geräte darf der Mieter nur nach Absprache anschließen. Für deren Funktion und
elektrische Sicherheit haftet der Mieter.
§ 9 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden am Studio, an der Einrichtung und an der Technik, die er
oder die von ihm mitgebrachten Personen schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen
Vorschriften. Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Dem Mieter wird empfohlen, eine Betriebs- oder Veranstaltungshaftpflichtversicherung
zu unterhalten, die Mietsachschäden einschließt. Der Vermieter kann einen Nachweis verlangen.
§ 10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur
bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Verwahrung.
Für den Verlust von Aufnahmedaten haftet der Vermieter nur nach Maßgabe des vorstehenden
Absatzes; der Mieter ist für eigene Sicherungskopien verantwortlich.
§ 11 Aufnahmen, Inhalte und Rechte
Alle Rechte an den im Studio entstandenen Aufnahmen liegen beim Mieter. Der Mieter
stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte der abgebildeten Personen verfügt.
Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus den produzierten
Inhalten entstehen. Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder geeignet sind, den
Ruf des Vermieters zu schädigen, sind untersagt; der Vermieter kann die Nutzung in
diesem Fall abbrechen.
Der Vermieter darf den Mieter nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen
oder Ausschnitte zeigen.
§ 12 Hausrecht
Der Vermieter übt das Hausrecht aus. Bei erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen
kann er die Nutzung abbrechen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
§ 13 Datenschutz
Die im Anfrageformular angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der
Anfrage und zur Abwicklung des Mietverhältnisses verarbeitet. Einzelheiten stehen in der
Datenschutzerklärung,
dort sind auch die eingesetzten Dienstleister einzeln benannt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam
sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter
Unternehmer, ist Gerichtsstand Berlin.
Hinweis: Dieser Text ist ein Entwurf und keine Rechtsberatung. Vor dem Livegang
muss er anwaltlich geprüft werden — insbesondere § 6, § 9 und
§ 10. In Deutschland sind zu weit gefasste Haftungs- und Stornoklauseln in
vorformulierten Bedingungen unwirksam, und gegenüber Verbrauchern gelten strengere
Regeln als gegenüber Unternehmen. Die gold markierten Stellen sind noch auszufüllen.